Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung

 

 

Möchten Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund beurlauben/vom Unterricht befreien lassen, dann nutzen Sie bitte folgendes Formular

 

gallery/Homepage Beurlaubung Sus_Antragsformular für Eltern.pdf

 

Alle wichtigen Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

 

Wichtig!

Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen

 

Laut § 43 Absatz 4 Satz 1 Alternative 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen  kann einem Antrag auf Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung für den Zeitraum vor und nach den Ferien bzw. Feiertagen nicht stattgegeben werden.

 

Die Schulpflicht gilt an allen Tagen - auch unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Beurlaubung ist nur in sehr begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen möglich.